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Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – EinigVtr

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1Folgende Verträge der Deutschen Demokratischen Republik gemäß Artikel 12 des Vertrages gelten in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet weiter:
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1.
Abkommen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über Inspektionen im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Beseitigung ihrer Raketen mit mittlerer und kürzerer Reichweite vom 11. Dezember 1987 (Bekanntmachung vom 15. Dezember 1988, GBl. II Nr. 2 S. 21)
2.
Notenwechsel vom 23. Dezember 1987 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und den Vereinigten Staaten von Amerika in bezug auf den Vertrag vom 8. Dezember 1987 zwischen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Beseitigung ihrer Raketen mittlerer und kürzerer Reichweite und auf das dazugehörige Protokoll über Inspektionen
(Quelle für den Notenwechsel: Staatsarchiv)

Zuletzt angepasst durch § 11 V v. 15.8.2022 I 1401
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25